Elternarbeit verbindet Kinder, Eltern und Schule
Welche Aufgaben haben Elternvertreter?
Elternvertreter sind die Kontaktperson zwischen Elternschaft und Lehrern/Lehrerinnen. Sie informieren über Erlasse und Beschlüsse, die Schüler/innen und Schulorganisation betreffen, sind Vermittler bei Problemen zwischen Schule, Lehrer/innen und Schüler/innen und zuständig für alle Klassenprobleme.
Die Elternvertreter in der Schule haben im wesentlichen das Recht, sich zu allen Fragen und Entscheidungen in der Schule zu äußern. Bei bestimmten Entscheidungen in der Schule – wie z. B. die Einführung neuer Schulbücher, Bildung kleinerer Klassen – haben die Elternvertreter ein herausgehobenes Mitwirkungsrecht.
In jedem Fall sind sie von der Schulleitung oder den Lehrkräften über alle wesentlichen Angelegenheiten zu informieren. Vor grundsätzlichen Entscheidungen sind sie zu hören.
Schule muss für Eltern durchschaubar sein.
Durch die Elternvertretung soll eine Verbindung zwischen Elternhaus und der Schule geschaffen werden. Eine gute Schule ist ohne die Mitarbeit von Eltern nicht möglich. Die Elternvertretung schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule.